Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24145
OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07 (https://dejure.org/2008,24145)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.12.2008 - 3 M 254/07 (https://dejure.org/2008,24145)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 3 M 254/07 (https://dejure.org/2008,24145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SGB VIII § 45; ; SGB VIII § 46; ; VwGO § 122 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 45; SGB VIII § 46; VwGO § 122 Abs. 2
    Begründungsmangel; Duldungspflicht; Einrichtung; Heimaufsicht; Kontrollbesuche; Mutter-Kind-Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Mutter-Kind-Einrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung von Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Duldungspflicht einer Mutter-Kind-Einrichtung hinsichtlich unangemeldeter Kontrollbesuche durch die Heimaufsicht; Mutter-Kind-Einrichtung als Einrichtung i.S.d. § 45 Sozialgesetzbuch ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 4697/06

    Anfechtungsklage gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07
    Gleichwohl bleibt anzumerken, dass der Senat angesichts des im Verfahren betreffend die Betriebserlaubnis gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII angeführten Leistungs- und Betreuungspersonals (s. Stellenplan - Bl. 361 f. und 367 f. d. Sachakte) und der Konzeption der Einrichtung keine durchgreifenden Zweifel daran hat, dass vorliegend die Voraussetzungen gem. § 45 SGB VIII erfüllt sind (vgl. hierzu u. a. OVG NRW, Beschl. v. 27.11.2007 - 12 A 4697/06 -, FEVS 59, 318 ff. = juris).
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07
    Zudem ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus einer Rechtsgrundlage, welche die generellen Befugnisse der Behörde regelt, sich zugleich - als minus - auch eine Ermächtigung zum Erlass entsprechender Feststellungen (im Einzelfall) bzw. zum Erlass gestaltender Regelungen ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1977 - VII C 59.75 -, NJW 1977, 1838; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. § 35 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07
    Nicht mit Gründen versehen i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben worden sind (zur Beschränkung hierauf in der früheren Rspr. zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 7 ZPO, vgl. BGHZ 39, 333 (337)), sondern auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich, verworren ist oder auch widersprüchlich ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung leitend gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990, Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998, DVBl. 1998, 1085).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07
    Nicht mit Gründen versehen i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben worden sind (zur Beschränkung hierauf in der früheren Rspr. zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 7 ZPO, vgl. BGHZ 39, 333 (337)), sondern auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich, verworren ist oder auch widersprüchlich ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung leitend gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990, Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998, DVBl. 1998, 1085).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2008 - 3 M 254/07
    Ein Begründungsmangel i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Gründe nicht überzeugend, nur oberflächlich, sachlich unvollständig, unrichtig oder sonst fehlerhaft sind (BVerwG, Beschl. v. 13.06.1988, NVwZ-RR 1989, 334; GK-AsylVfG, April 1998, II - § 78 Rdnr. 480 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 4 L 41/13

    Erlaubnispflichtigkeit einer Eltern-Kind-Einrichtung i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1

    Vielmehr erfüllt die klägerische Einrichtung die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. Dezember 2008 - 3 M 254/07 -, zit. nach JURIS).

    Nicht abschließend entschieden werden muss danach mit dem Verwaltungsgericht, ob es - wie der bislang zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 4. Januar 2012 (- 3 L 300/09 -) in einem Berufungszulassungsverfahren und mit Beschluss vom 29. Dezember 2008 (- 3 M 254/07 -, a.a.O.) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes entschieden hat - für die Anwendbarkeit des § 46 SGB VIII ausreichend ist, dass die bestandskräftige Erlaubnis vom 3. November 2006, die vom Beklagten auf Grund eines Antrages des Rechtsvorgängers der Klägerin und eines entsprechenden Prüfverfahrens erteilt wurde, die Einrichtung als Einrichtung i.S. der §§ 19 und 45 ff. SGB VIII eingestuft und sie durch Auflagen dem Pflichtenkatalog gem. §§ 45 ff. unterstellt hat.

    Es kann offen bleiben, ob die Verfügung, mit der der Klägerin aufgegeben wird, bestimmte Maßnahmen im Rahmen des § 46 SGB VIII zu dulden, sich als gestaltender oder feststellender Verwaltungsakt darstellt (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. Dezember 2008, a.a.O.).

    Auch wenn es sich - wovon die Klägerin ausgeht - um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, wäre eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. Dezember 2008, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 367/20

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Dieses habe die Auffassung vertreten, dass die Durchführung einer solchen Überprüfungsmaßnahme von ihr ohne Verzögerung zu dulden sei und sich hierzu auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 29.12.2008 - 3 M 254/07) bezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht